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Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht für Rechtsrefendare
Diese Internetseiten enthalten neben eigenen auch eine Reihe gesammelter Skripten anderer Autoren, die Referendaren in der Zivilrechtsstation und insbesondere in der F-AG helfen sollen, punktuell (problemorientiert) Kenntnisse zu erweitern und die Klausurtechnik zu vertiefen. Sie sollen darüber hinaus nicht nur einen allgemeinen Einblick in das Zivilprozessrecht verschaffen, sondern eine zusätzliche Orientierungshilfe bieten, jedoch kein Lehrbuch ersetzen. Bitte beachten: Eine Aktualisierung der Skripten und Übungsfälle aufgrund geänderter Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung findet seit 2013 nicht mehr statt. Für Mitteilungen über Fehler oder Irrtümer, die bei aller Sorgfalt nie ganz zu vermeiden sind, sowie für Kritik und Hinweise zum Inhalt dieses Internetauftrittes bin ich dankbar (s. Kontakt ). Die eingestellten Skripten und Übungsfälle dienen ausschließlich Rechtsreferendaren zu Ausbildungszwecken und dürfen nicht kommerziell verwendet werden. Der Inhalt von http://Richter.Lohkamp.info ist urheberrechtlich geschützt. Der zugangsgeschützte Bereich ist allein für die Vorbereitung der Referendare auf die 2. juristische Staatsprüfung gedacht. Zugangsdaten können nur gegen Nachweis eines Rechtsreferendariats (z.B. Kopien von Ref.-Ausweis, Ernennungsurkunde oder Bestätigung der Ref-Abt. des LG) über info(at)Richter.Lohkamp.info erbeten werden.
Eine Vielzahl von Übungsfällen mit Lösungen zu Kurzvorträgen finden Sie u.a. auch über: https://www.justiz.nrw.de/Karriere/landesjustizpruefungsamt/juristischer_vorbereitungsdienst/kurzvortraege/index.php Der Hinweis in Browsern auf die mangelnde Sicherheit dieser Webseite betrifft allein die Anmeldung mit den von mir zur Verfügung gestellten Anmeldedaten, die unverschlüsselt übertragen werden. Die Seite erfordert keine sonstigen Berechtigungen und setzt auch keine Cookies. Es werden lediglich Informationen zur Verfügung gestellt.
Abschließend möchte ich noch darum bitten, davon Abstand zu nehmen, mich zu konkreten oder abstrakten Rechtsfällen um Rat zu fragen. Das gilt für Rechtsreferendare ebenso wie für Rechtsanwälte und Nichtjuristen.
Titel aus: Schrader "Handbuch der amtsgerichtlichen Praxis", C.H. Beck, 1953
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